Pfähle
Pfähle sind Konstruktionselemente zur Gründung bei nicht ausreichender Tragfähigkeit des anstehenden Bodens. Die auftretenden Lasten (Zug und Druck) werden dabei durch die Pfähle in tragfähige Baugrundschichten abgeleitet.
Pfähle können je nach statischen und konstruktiven Erfordernissen bewehrt oder unbewehrt hergestellt werden. Betongüte C 20/25 (B 25) ist die Regel. Zur Abtragung horizontaler Lasten und Momente können Pfähle bis zu 4:1 geneigt sein. Geneigte Pfähle stellen jedoch besondere Anforderungen an die Arbeitsebene. Großbohrpfähle hingegen sind in der Lage ohne Neigung große Horizontallasten und Momente über die entsprechende Bewehrung und Bettung im Boden abzutragen.
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